Hallstein-Doktrin bedeutete, dass die Bundesrepublik die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur DDR als unfreundlichen Akt betrachtete und dann ihrerseits die Beziehungen abbrechen würde, mit der entsprechenden Androhungen der Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen. Das war für viele Länder von Bedeutung. Die Doktrin ist zweimal angewandt worden: Als Kuba diplomatische Beziehungen mit der DDR …
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