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Hallstein-Doktrin

Hallstein-Doktrin bedeutete, dass die Bundesrepublik die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur DDR als unfreundlichen Akt betrachtete und dann ihrerseits die Beziehungen abbrechen würde, mit der entsprechenden Androhungen der Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen. Das war für viele Länder von Bedeutung. Die Doktrin ist zweimal angewandt worden: Als Kuba diplomatische Beziehungen mit der DDR aufnahm. Und dann gegen Jugoslawien. Mit dieser Doktrin wurde auf eine Vielzahl von Ländern, die auf die Wirtschaftsbeziehungen mit der Bundesrepublik angewiesen waren, Druck ausgeübt. Das wurde mit dem Grundlagenvertrag 1972 beendet, in dem Moment, wo die DDR für die Bundesrepublik Vertragspartner wurde. Die Folge war dann beispielsweise die Aufnahme der beiden deutschen Staaten in die Uno.