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Barth

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Adelsfamilie der Barts

Nach mehreren sich überschneidenden historischen Daten wurde der wahrscheinlichste Ort ermittelt, an dem sich der Hauptsammelpunkt der Waräger von Rurik für den Feldzug gegen Ladoga befand: Dies sind die Ländereien der Preußen (der Adelsfamilie der Barts), oder besser gesagt der Region am Unterlauf des Flusses Neman, der einst den Namen Russ oder Russa trug.

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Deutschlandkarte, Position der Stadt Barth hervorgehoben 

Barth: Stadt im Norden Mittel-Deutschlands

https://www.stadt-barth.de

Barth ist eine Kleinstadt im Landkreis Vorpommern-Rügen des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Vinetastadt Barth – Atlantis des Nordens

Im Jahre 1999 gelangte die Stadt Barth zu unverhoffter Berühmtheit, als der Publizist Günter Wermusch und Dr. Klaus Goldmann vom Berliner Museum für Ur- und Frühgeschichte behaupten, dass die sagenumwobene Handelsmetropole Vineta im Schlamm des Barther Boddens begraben liege.

Vineta – das Atlantis des Nordens! Die Legenden berichten, stolz und gottlos sei Vineta gewesen und so reich, dass die Mädchen auf goldenen Spindeln spannen. So kam es, was kommen musste, Gott strafte die zügellose Stadt. Vineta wurde angegriffen, geplündert, zerstört und der Rest ertrank in einer Sturmflut. Ein Mythos war geboren!

https://www.stadt-barth.de/aktivitaeten/kulturelle-sehenswuerdigkeiten-in-barth/vinetastadt-barth/

Vineta-ist-in-Barth

Vineta lag bei Barth in Vorpommern!

Übersetzung des Artikels „Atlantis of the Baltic“ aus der Zeitschrift „Archaeology“ Ausgabe
Juli/August 2003

766 Jahre Barth

Eine „Sand“tastische Zeitreise und viele Barther Stimmen in der Playlist 766 Jahre Barth.

Stadtgründung und frühe Stadtgeschichte von Barth

Der Name Barth taucht als „Barta provincia“ erstmals 1159 beim Geschichtsschreiber Saxo Grammaticus auf. Ob es zu diesem Gebiet bereits eine Siedlung oder den zugehörigen Namen des Flusses Barthe gab, wissen wir nicht. Dies ist jedoch anzunehmen, da wir schon für die slawische Zeit im Barther Gebiet mit einer Burg rechnen können, neben der eine lockere Siedlung bestand, die einerseits für die Versorgung der Burg wichtig war und zum anderem im Verteidigungsfall den Bewohnern der Siedlung Schutz gewährte. Diese Burg wäre dann Teil einer Reihe slawischer Befestigungen in diesem Gebiet gewesen, neben z.B. DivitzRedebas, Starkow, Altenhagen oder Löbnitz. Für Barth ist auch daran zu denken, daß die Straßenbezeichnung Trebin von treba, Opfer, abzuleiten ist, also auf eine slawische Opferstätte hinweist.

Die alte slawische Burg kam nach der Christianisierung und der Errichtung des Fürstentums Rügen in dessen Herrschaftsbereich und so wird die Burgsiedlung um 1200 immer stärker von deutschen Siedlern in Besitz genommen worden sein. Im Jahre 1225 wird ein Petrus Burggraf von Barth, „Petrus Burchrauius de Bart“, genannt. Um diese Zeit urkundeten hier mehrfach die Rügenfürsten, wie 1232 und 1242 Witzlaw I., oder 1245, wo es zur Ortsangabe heißt „in castro nostro Bart“, also in unserer Burg Barth. 1242 wird ein Ratzlaus von Barth und 1248 Robert, Priester in Barth, „Robertus sacerdos de Bart“ erwähnt. Während sich die ersten Nennungen auf die Burg beziehen, die demnach den Namen Barth trug, setzt letztere eine Siedlung mit einer Kirche voraus, auf die dann der Name des „Landes Barth“ und der Burg (und des Flusses?) übergegangen ist.

Diese alte, in der Entstehung slawische Burganlage befand sich im Gebiet etwa süd-westlich des heutigen Bahnhofs, Spuren gibt es davon schon lange nicht mehr und wir wissen auch nichts von der Art der Befestigungsanlagen. Vielleicht gehörte dazu auch ein im Feld Alkun gelegener Wartberg mit einem Wachturm. Die zugehörige Burgsiedlung lag vermutlich nord-östlich der alten Hospitalkirche St. Georg in der heutigen Sundischen Straße (Niederdeutsches Bibelzentrum).

Bald nach 1200 wurde nördlich von Barth eine zweite Burganlage, das in Boddennähe gelegene „novum castrum“ errichtet, auf die noch heute der Name „Borgwall“ hindeutet (nördlich des Dammtores). Die dazu gehörige Siedlung lang in Richtung des Dammtors. Die erhaltene Bezeichnung „Dorfstellenstraße“ weist darauf hin.

Vor allem die Siedlung bei der „Neuen Burg“, die „casa nova“, war eine deutsche Anlage, die sich etwa um 1200 herausbildete. Im Schutz der Burg entwickelte sich rasch ein organisiertes Gemeinwesen, das nach den Vorbildern von Rostock und Stralsund die Erlangung des Stadtrechtes angestrebt haben wird. Die damit verbundenen Privilegien brachten dem Fürsten finanzielle Vorteile und den Städten noch mehr Reichtum und eine eigenständige Verwaltung. Allerdings entstand die schließlich zur Stadt Barth führende Siedlung etwas südöstlich von der Burgsiedlung, um eine leichte Erhöhung herum, auf der die heutige Marienkirche errichtet wurde.

Wann Barth vom Rügenfürsten das Stadtrecht zugesprochen bekam, wissen wir nicht. Leider ist die dazu einst ausgestellte Urkunde nicht erhalten. Wenn wir die weitere Entwicklung betrachten, könnte dies etwa um 1240/1245, also wenig später als im nahen Stralsund (1234) gewesen sein. Das erste Dokument, das Barth als Stadt ausweist, stammt aus dem Jahre 1255 und wurde am 17. April jenes Jahres in Barth ausgestellt (Stadtgründung Barth).

Wenn wir auch die Urkunde der eigentlichen Stadtrechtsverleihung nicht kennen, ist zu sagen, daß das Dokument von 1255 (das uns im Stadtarchiv Barth in einer beglaubigten Abschrift aus Stralsund vom 5. Juni 1294 im Zusammenhang mit der Bestätigung von Privilegien durch Witzlaw II. bekannt ist) einen wesentlichen Schritt hin zur Souveränität der Stadt Barth bedeutete.

Worum ging es in der Urkunde? Zunächst wird der Stadt die Verfügung über ihre Feldmark im Gebiet etwa zwischen der Barthe („Bardeke“), dem Hof Alkun, des Dorfes Zarnkevitz (östlich der Barthe in Richtung Rubitz, wahrscheinlich Mitte 14. Jh. untergegangen) und dem Bodden übertragen, wofür sich die Stadt zur jährlichen Zahlung einer genau festgelegten Menge Roggen, Gerste und Hafer verpflichtet. Ausdrücklich ist festgelegt, daß die Getreidelieferung innerhalb der Stadt erfolgt und keineswegs eine Lieferung nach außerhalb erfolgen solle – eine Frage des Stolzes der Barther Bürgerschaft.

Fast noch wichtiger für die Selbstständigkeit der Stadt sind die folgenden Bestimmungen: Der Fürst erklärt, daß es ohne ausdrückliche Zustimmung der Stadt nicht gestattet ist, auf dem ihr gehörenden Territorium ein Kloster zu gründen. Damit akzeptiert der Fürst, der doch Dominikaner, Franziskaner und Zisterzienser sehr begünstigte, auch in dieser Hinsicht das Selbstbestimmungsrecht der Stadt, standen Klöster doch außerhalb der städtischen Machtbefugnisse. Und der Fürst verpflichtet sich, ohne Hilfe der Stadt, also auf eigene Kosten, die direkt neben der Stadt befindliche Burg, die „casa nova“, abzutragen. Das war bemerkenswert, denn die „casa nova“ des Fürsten war allein schon durch ihre Existenz eine Bedrohung für die Stadt, die noch über keine Befestigungsanlagen verfügte. Dieser Verzicht des Fürsten auf sein Machtzentrum wird mit Sicherheit nicht ohne langwierige vorausgehende Verhandlungen erfolgt sein. Die Fürsten errichteten danach eine städtische Residenz, die „curia principis“, an der Stelle des später von Witzlaw III. und vor allem Bogislaw XIII. errichteten Renaissanceschlosses (s. Adliges Fräuleinstift). Dies war eher ein repräsentatives, denn militärisch befestigtes Gebäude.

Wenig später entwickelten sich auch die ersten Stadtstrukturen. Die Straßen wurden in einem Gitterschema angelegt, in deren Zentrum Markt und Kirche lagen, außen herum von Ringstraßen als Teil einer militärischen Sicherung umgeben. Dieses Schema ist noch heute in der Struktur der Altstadt mit der ab etwa 1330 entstandenen Stadtbefestigung (DammtorFangelturm, Wallanlagen) erkennbar und den ersten, noch heute existierenden Straßen. Genannt werden 1324 die Hunnenstr. (eigentl. Hundestr., platea canina), die Lange Str. (platea longa), die Baustr. (platea colonorum), 1325 der Fürstenhof als curia principis, die Badstüberstr. (platea stuparum), 1326 die Dammstr., 1333 der Markt und die Fischerstr., 1342 das Lange Tor, 1343 die Wiekstr., 1357 das Dammtor.

Als wichtiges Ereignis der frühen Stadtgeschichte sei noch die Einrichtung einer Wasserversorgung im Jahre 1293 genannt. Sie war möglich mit der fürstlichen Genehmigung, das die Wassermühle des Ritters Friedrich von Alkun antreibende Wasser durch einen Borngraben auf das Gebiet von Barth zu leiten.

Bild:
Schwedische Matrikelkarte von Barth (Stadtarchiv Barth, Ausschnitt)

Barth, Herzogtum, Pommern

Das Herzogtum Pommern-Barth existierte zeitweise als Teilherzogtum von Pommern. Es umfaßte die festländischen Teile des ehemaligen Fürstentums Rügen; westlich bis zur Recknitz, südlich bis zur Trebel, östlich bis zum Herzogtum Pommern-Wolgast. Innerhalb dieses Territoriums gab es jedoch umfangreichen Besitz mehrerer Klöster sowie der Stadt Stralsund.

Bereits in slawischer Zeit war Barth ein Sitz der Herrscher der hier ansässigen slawischen Stäm-me. Nachdem 1166 die slawische Tempelburg Arkona sowie die Burganlage bei Garz im Süden der Insel von dänischen Truppen erobert worden waren, erfolgte die Umwandlung der slawi-schen Stammesstrukturen in ein Fürstentum nach Belehnung durch den dänischen König.

Neben dem Fürstensitz bei Bergen auf Rügen wurden die Burganlagen bei Barth zu den wich-tigsten Nebenresidenzen. Mit der Urkunde von 1255 verzichteten die Rügenfürsten auf befestig-te Anlagen bei dem sich als selbständige Stadt entwickelnden Barth. Sie errichteten sich jedoch eine Repräsentanz im Nordosten der Stadt. So blieb Barth eines der Herrschaftszentren des Fürs-tentums.

Nachdem 1325 das rügensche Fürstenhaus ausstarb und das Fürstentum an das Herzogtum Pommern überging, rückte Barth an die Peripherie. Die Hauptresidenz war Stettin. Doch gele-gentlich wurde auch Barth wieder zum Fürstensitz. Dies war der Fall, wenn sich die Söhne eines verstorbenen Herzogs nicht auf eine gemeinsame Residentschaft einigen konnten und die Teilung des Herzogtums herbeiführten. Starb der Resident eines dieser Teilherzogtümer ohne männlichen Erben, fiel dessen Territorium an die lebenden Brüder/den lebenden Bruder zurück.

Infolge solcher Ereignisse wurde Barth in pommerscher Zeit erstmals 1376 zum Fürstensitz. War-tislaw VI. und Bogislaw VI. hatten nach dem Tod ihres Vaters Barnim IV. (1365) die Herrschaft in Pommern-Wolgast erhalten, teilten ihren herzoglichen Besitz jedoch 1376, worauf Wartislaw (gest. 1394) Barth erhielt, also das ehemalige Fürstentum Rügen. Nachdem Bogislaw ohne männ-lichen Erben starb, fiel Wartislaw das gesamte Herzogtum Pommern-Wolgast zu.

Nach dem Tod Wartislaws VIII. von Pommern-Wolgast, 1415, und der Erreichung der Volljäh-rigkeit aller Thronerben, 1425, wurde dieses Teilherzogtum noch einmal geteilt. Dabei erhielt des-sen Sohn Barnim VIII. Barth, sein Bruder Swantibor IV. Rügen. Als Swantibor 1432/36 kinder-los starb erhielt Barnim auch Rügen und als Barnim 1451 ebenfalls ohne einen Sohn starb, erbte Wartislaw X. (gest. 1478, Sohn Barnims VI.) Barth und Rügen und vereinigte so Pommern-Wolgast.

Danach war Barth nicht mehr selbständige Residenzstadt. Von besonderer Bedeutung war der Aufenthalt Bogislaws XIII., der Barth (und Neuenkamp/Franzburg) 1569 bis 1605 als Apanage erhielt – als Gegenleistung für seinen Verzicht auf die Regentschaft in Stettin. Dies bedeutete jedoch keine Wiedererrichtung des Herzogtums Pommern-Barth.

Nach 1625 nahm die Witwe des Herzogs Philipp Julius von Pommern-Wolgast ihren Witwensitz im Barther Schloß.

https://www.stadt-barth.de/info/barth-lexikon/detailansicht/barth-herzogtum-pommern/